Montag, 20. August 2012

KEV sinkt 2012 zum 3.Mal!

Hätte es noch eines Beweises bedurft, wie schnell sich die Photovoltaik,  die Stromerzeugung durch Sonnenenergie, der Konkurrenzfähigkeit nähert: Der Bund liefert diesen mit einer weiteren Senkung der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Allein 2012 erreicht die Kostensenkung damit mehr als einen Drittel.

Das Bundesdepartement für Umwelt, Energie und Kommunikation (UVEK) senkt gemäss einer Medienmitteilung die KEV-Vergütungssätze für neue Photovoltaik-Anlagen per 1. Oktober 2012 um durchschnittlich 15%. Mit dieser bereits dritten Tarifabsenkung im laufenden Jahr reagiert das UVEK auf den Preiszerfall auf dem europäischen Markt für Photovoltaik-Module.
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Durch den Verkaufseinbruch in Deutschland sind die Preise für Photovoltaik-Module in den letzten Monaten weiter gesunken. Aus diesem Grund senkt das UVEK die KEV-Vergütungssätze für neue Photovoltaik-Anlagen per 1. Oktober 2012 um durchschnittlich 15% ab. Nach der ordentlichen Absenkung von 8% per 1. Januar 2012 (gemäss Energieverordnung, Anhang 1.2, Art. 4.1) und der per 1. März 2012 erfolgten ausserordentlichen Absenkung um rund 10% ist dies bereits die dritte Tarifabsenkung im laufenden Jahr.

Damit sinkt der durchschnittliche KEV-Vergütungssatz für Neuanlagen von 36 Rp./kWh auf 31 Rp./kWh (Bandbereite je nach Anlagentyp und Grösse zwischen 21.6 und 42.8 Rp./kWh. Tarife im Detail: siehe Energieverordnung, Anhang 1.2, siehe Anhang zu dieser Medienmitteilung).

Per Anfang 2013 werden die Photovoltaik-Vergütungssätze automatisch um weitere 8% gesenkt. Infolge der grossen Unsicherheiten der Preisentwicklung für Photovoltaik-Module überprüft das UVEK die Höhe der KEV-Vergütungssätze laufend weiter. Die KEV-Anpassungen per 1. Oktober 2012 gelten nicht für Photovoltaik-Anlagen, die schon einen positiven Bescheid haben, auch wenn die Anlage erst nach dem 1. Oktober 2012 in Betrieb geht.

Quelle: UVEK

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